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Krankheiten · 18. Juli 2017
Methadon ein Heilmittel für Krebs???

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Inhaber: Beate E. Noll,  Kurbenhof 5, 56751 Polch

 

Rechtliche Grundlagen:Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der

Heiler und Geistheiler entschieden:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Hand-auflegen oder geistige Arbeit aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.

 

Verantwortlich für den Inhalt gem. § 55 Abs. 2 RStV: Beate Noll
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